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11. Juli 2026 Netzpolitik

Chatkontrolle: Wie man ein Parlament überstimmt, das dagegen ist

Ich reg mich auf. Solltest du auch tun. Warum?

Das EU-Parlament hat die Chatkontrolle zweimal abgelehnt. Diese Woche wurde sie trotzdem beschlossen. Von genau diesem Parlament. Klingt unmöglich? Ist es aber nicht – man braucht nur die Geschäftsordnung, einen Kalender und wenig Skrupel.

Aber der Reihe nach.

Chatkontrolle? Was ist das?

Die Chatkontrolle ist der (passende) Begriff für ein EU-Vorhaben, bei dem Onlinedienste private Kommunikation ihrer Nutzer automatisiert nach Missbrauchsdarstellungen von Kindern durchsuchen.

Ein hehrer Zweck – aber es geht um eine anlasslose (!) Überwachung aller Nachrichten. Bei allen. Nicht bei Verdächtigen, sondern bei dir, bei mir, und bei den etwa 450 Millionen Menschen in der EU.

Eigentlich schützt die ePrivacy-Richtlinie die Vertraulichkeit unserer digitalen Kommunikation als „digitales Briefgeheimnis“. Seit 2021 gab es davon aber eine „vorübergehende“ Ausnahme: Anbieter wie Google, Meta oder Microsoft durften unverschlüsselte Inhalte (Mails, Chats, Cloud-Speicher) freiwillig scannen. Das ist die sogenannte Chatkontrolle 1.0. Ihre große Schwester, die Chatkontrolle 2.0, wird parallel verhandelt und soll das Scannen verpflichtend machen – inklusive Client-Side-Scanning, also dem Durchleuchten von Nachrichten vor der Verschlüsselung, direkt auf deinem Gerät.

Diese Ausnahmeregelung lief im April 2026 aus. Das Parlament hatte ihre Verlängerung zuvor zweimal mehrheitlich abgelehnt. Damit wäre die Sache eigentlich erledigt gewesen. Eigentlich…

Der Trick: Nicht-Verlieren reicht

Betreiben wir ein wenig EU-Verfahrenskunde, hier wird es nämlich lehrreich. Ende Juni holte Parlamentspräsidentin Roberta Metsola (EVP) den totgeglaubten Vorschlag aus der Versenkung: Sie brachte den EU-Rat dazu, seinen Standpunkt formal erneut ans Parlament zu senden. Das klingt erstmal harmlos, ändert aber den Sachverhalt grundlegend – denn damit landet das Dossier in der zweiten Lesung. Und da gelten andere Regeln.

In der zweiten Lesung muss das Parlament einen Ratstext nicht mehr aktiv annehmen. Es muss ihn aktiv ablehnen – und zwar mit der absoluten Mehrheit aller Abgeordneten (also 361 von 720 Stimmen). Wer im Urlaub ist, krank ist oder sich enthält, stimmt damit faktisch für das Gesetz. Passiert innerhalb der Frist nichts (oder nicht genug), gilt der Text als angenommen.

Dazu kam ein Dringlichkeitsverfahren nach Artikel 170 der Geschäftsordnung, mit dem die üblichen Ausschussberatungen übersprungen wurden – am 7. Juli mit 331 zu 304 Stimmen (bei 11 Enthaltungen) durchgewunken. Jetzt kann man darüber nachgrübeln, wie dringlich ein Vorhaben wohl ist, das bereits zweimal ordentlich behandelt und abgelehnt wurde. Martin Sonneborn und Sibylle Berg haben Metsola schriftlich darauf hingewiesen, dass das Eilverfahren gegen die eigene Geschäftsordnung verstößt. Eine Antwort gab es nicht – dafür wurde Sonneborn dann, als er es in der Eröffnungssitzung ansprechen wollte, nach exakt 60 Sekunden das Mikrofon abgedreht. Immerhin: Eine Regel kennt die Präsidentin also…

Die finale Abstimmung legte man dann auf den 9. Juli – Donnerstagmittag, letzter Sitzungstag vor der Sommerpause. Das Ergebnis: 314 Abgeordnete stimmten gegen die Chatkontrolle, 276 dafür, 17 enthielten sich. Eine klare Mehrheit dagegen. Und trotzdem angenommen – weil eben nicht 361 Gegenstimmen zusammenkamen.

Nochmal zum Mitmeißeln: Ein Gesetz, das eine Mehrheit des Parlaments ablehnt, gilt als beschlossen. Konstantin Macher von der Digitalen Gesellschaft nennt das einen „miesen Verfahrenstrick“, Patrick Breyer einen dunklen Tag für Privatsphäre und Demokratie, Elina Eickstädt vom CCC einen „herben Rückschlag im Kampf gegen anlasslose Massenüberwachung“. Dem ist glaube ich wenig hinzuzufügen.

Warum mich das kümmert – und warum es dich kümmern sollte

Es geht doch „nur“ um die freiwillige Chatkontrolle. Verschlüsselte Messenger wie Signal oder Threema sind (dank eines Änderungsantrags der Grünen – einer der wenigen, der die absolute Mehrheit schaffte) sogar ausdrücklich ausgenommen. Stimmt. Trotzdem ist das ein Skandal, aus drei Gründen:

Erstens: das Prinzip. Ein anlassloses Durchsuchen privater Kommunikation ist Massenüberwachung – egal ob „freiwillig“ durch Google und Meta oder verpflichtend per Gesetz. Niemand käme auf die Idee, die Post jeden Brief öffnen und lesen zu lassen, „zur Sicherheit“. Genau das passiert aber mit E-Mails und Chats, und zwar milliardenfach. Die Fehlerquoten der existierenden Scanner sind erheblich, und wer fälschlich in so einem Raster landet, hat ein echtes Problem – Ermittlungsverfahren inklusive. Viel Spaß damit, dass dann deinem Partner, Arbeitgeber und Nachbarn zu erklären.

Zweitens: das gesendete Signal. Parallel wird gerade die Chatkontrolle 2.0 zu Ende verhandelt, die deutlich weitergeht. Wenn sich jetzt zeigt, dass man das Parlament mit Verfahrenstricks prima aushebeln kann, sobald es das „falsche“ Ergebnis liefert – warum sollte man das dann nur bei der Version 1.0 so machen?

Drittens: die Demokratie. Das Europäische Parlament ist die einzige direkt gewählte EU-Institution. Wenn dessen mehrfach bekundeter Wille per Geschäftsordnungs-Kung-Fu, Eilverfahren und geschickter Terminsetzung (letzter Tag vor der Sommerpause!) ins Gegenteil verkehrt wird, beschädigt das nicht nur den Datenschutz. Das ist Wasser auf die Mühlen derjenigen, die die EU ohnehin für ein Abnickgremium halten. Und das ärgert mich fast am meisten. Die zugrunde liegende Idee eines gemeinsamen Europas ist es dann doch wert, besser behandelt zu werden.

Wie es jetzt weitergeht

Ganz durch ist die Sache übrigens noch nicht: Weil das Parlament den Text geändert hat („Verschlüsselungs-Ausnahme“), geht er wieder zurück an den Rat. Dieesr muss innerhalb von drei Monaten unverändert zustimmen – sonst geht es in den Vermittlungsausschuss. Die Verlängerung soll bis 2028 gelten. Und die Verhandlungen zur verpflichtenden Chatkontrolle 2.0 laufen weiter. Wer sich informieren (oder aufregen…) möchte: netzpolitik.org begleitet das Thema seit Jahren, einen guten Überblick gibt auch Patrick Breyers Chatkontrolle-Seite.

Fazit

Man muss nicht mal gegen die Chatkontrolle sein (!), um ein Problem mit dieser Abstimmung zu haben. Es reicht, wenn man meint, dass Parlamente Gesetze beschließen sollten – und nicht durch Tricks ein gegenteiliges Ergebnis herbeigeführt werden soll.

Weiterlesen: netzpolitik.org, EU-Parlament (Pressemitteilung), heise online, Piratenpartei, taz, ZDF

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